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Lidkorrektur & Lidstraffung

Lidhauterschlaffungen treten altersbedingt meist sowohl am Oberlid (Schlupflider) als auch am Unterlid auf, oft verbunden mit einem Absinken des Fettgewebes aus der Augenhöhle (Tränensäcke). Bei entsprechender Veranlagung, nach häufigem Sonnenbaden oder wenig Schlaf können solche Veränderungen auch schon frühzeitig auftreten. Sie lassen sich operativ beseitigen oder zumindest bessern.

Operatives Vorgehen

LidstraffungIn örtlicher Betäubung, ggf. mit Dämmerschlaf, oder in Narkose wird im Oberlid parallel zur Lidfalte geschnitten, im Unterlid parallel zur Lidkante. Der Hautüberschuß wird entfernt, darunterliegende Fettpolster werden abgetragen. Meist wird auch die Lidmuskulatur mitkorrigiert. Die Wundränder werden anschließend mit feinsten Nähten geschlossen.

Bestehen am Unterlid nur Tränensäcke, aber kein oder nur ein geringer Hautüberschuß, kann der Eingriff auch von der Lidinnenseite her durchgeführt werden.

Ist das Unterlid stark erschlafft, kann es erforderlich sein, zusätzlich die Lidkante mitzustraffen oder die Position des seitlichen Lidwinkels zu fixieren, um ein späteres Absinken der Lidkante zu verhindern. Sind auch die Augenbrauen abgesunken, so kann es notwendig bzw. sinnvoll sein, sie im Rahmen der Lidkorrektur anzuheben. Dies kann von einem Schnitt direkt über den Augenbrauen, von einem Schnitt in den Stirnfalten oder durch ein oberes Face-Lift (siehe gesonderter Bogen) erfolgen. Gelegentlich kommt auch eine Schnittführung im behaarten Bereich der Schläfen in Betracht (Schläfenlift), mit dem allerdings nur der seitliche Anteil der Braue verändert werden kann.

Meist werden nach der Operation lediglich feuchte Kompressen zur Kühlung aufgelegt. Bei einer kombinierten Oberlid-/Unterlidkorrektur werden die Lider gelegentlich vorübergehend verbunden.

Fakten

  • OP Dauer / Narkose:
    ca. 45 Minuten / örtliche Betäubung oder Vollnarkose

  • Klinikaufenthalt:
    ambulant, bei gleichzeitiger Behandlung von Ober- und Unterlid über Nacht

  • Nachbehandlung:
    Fädenziehen nach ca. 4 - 7 Tagen

  • Gesellschaftsfähig:
    nach 8 - 10 Tagen

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